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Wenn der Immobilienverkauf kurz vor dem Ziel scheitert – so reagieren Sie richtig

Der Kaufvertrag ist vorbereitet, der Notartermin vereinbart und innerlich haben Sie Ihre Immobilie bereits übergeben. Umso größer ist der Schock, wenn der Käufer in letzter Minute abspringt. Für viele Verkäufer ist das nicht nur emotional belastend, sondern auch finanziell riskant. In dieser sensiblen Phase entscheidet das richtige Vorgehen darüber, ob Ihnen Kosten entstehen oder ob Sie die Situation souverän auffangen können. Wer die Hintergründe kennt und strukturiert handelt, kann Schaden begrenzen und den Verkauf oft schneller neu aufsetzen, als zunächst gedacht.
Warum Käufer kurz vor dem Abschluss zurückziehen
Ein geplatzter Immobilienverkauf hat selten nur einen einzigen Grund. Häufig scheitert es an der Finanzierung, etwa weil die Bank kurzfristig absagt oder sich die Konditionen ändern. Auch Unsicherheiten nach der Zusage sind keine Seltenheit, wenn Käufer Zweifel bekommen, sich privat oder beruflich etwas ändert oder Angehörige Einfluss nehmen. Manchmal tauchen kurz vor dem Notartermin neue Informationen auf, etwa zu Sanierungskosten oder rechtlichen Details, die den Käufer verunsichern. Viele dieser Situationen lassen sich nicht vollständig verhindern, doch eine sorgfältige Bonitätsprüfung, transparente Unterlagen und eine enge Begleitung des Käufers reduzieren das Risiko erheblich. Je besser der Interessent vorbereitet ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit eines spontanen Rückziehers.
Was jetzt zählt: rechtlich und finanziell richtig reagieren
Springt der Käufer vor der notariellen Beurkundung ab, ist die rechtliche Lage für Verkäufer oft ernüchternd. Ohne unterschriebenen Kaufvertrag besteht in der Regel kein Anspruch auf Schadenersatz. Anders kann es aussehen, wenn eine Reservierungsvereinbarung oder eine schriftliche Kostenübernahme für den Notartermin existiert. Solche Vereinbarungen können zumindest einen Teil der entstandenen Ausgaben abfedern. Wichtig ist, jetzt besonnen zu handeln und keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen. Prüfen Sie gemeinsam mit einem Experten, welche Vereinbarungen tatsächlich wirksam sind und ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Gleichzeitig sollten unnötige Verzögerungen vermieden werden, denn jede Woche Stillstand kann den Verkaufsprozess erschweren.
Mit klarem Plan zurück auf den Markt
Ein geplatzter Verkauf bedeutet nicht, dass Ihre Immobilie an Attraktivität verloren hat. Entscheidend ist, wie der Neustart gestaltet wird. Oft lohnt es sich, die Vermarktungsstrategie zu überprüfen, den Angebotspreis realistisch einzuordnen und die Zielgruppe neu zu definieren. Auch die Kommunikation spielt eine große Rolle, denn Interessenten sollten Vertrauen fassen und merken, dass der Verkauf professionell begleitet wird. Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Markt schnell neu aktivieren, vorgemerkte Interessenten ansprechen und den Prozess deutlich beschleunigen. Mit klaren Abläufen und einer sorgfältigen Vorauswahl lassen sich erneute Rückzieher meist vermeiden.
Wünschen Sie sich einen reibungslosen Verkauf Ihrer Immobilie oder wünschen Sie sich Unterstützung bei der Auswahl des passenden Käufers? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Prüfung und Auswahl des Käufers, damit der Verkauf nicht kurz vor Ende ins Stocken gerät.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
Immobilie verkaufen trotz Kredit? So vermeiden Sie teure Wege aus dem Kredit ohne teure Folgen

Manchmal ändert sich das Leben schneller als der Finanzierungsplan. Ein neuer Job, Familienzuwachs oder eine Trennung können dazu führen, dass eine Immobilie verkauft werden soll, obwohl das Darlehen noch viele Jahre läuft. Das ist grundsätzlich machbar, doch häufig verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann teuer werden und den Verkaufserlös deutlich schmälern. Wer sich frühzeitig informiert und richtig vorgeht, kann jedoch unnötige Kosten vermeiden oder zumindest reduzieren.
Frühzeitig das Gespräch mit der Bank suchen
Bevor konkrete Verkaufspläne umgesetzt werden, sollte der erste Weg zur finanzierenden Bank führen. Dort lässt sich klären, welche Bedingungen für eine vorzeitige Ablösung des Kredits gelten und wie hoch eine mögliche Entschädigung ausfallen würde. Banken sind verpflichtet, auf Anfrage eine transparente Berechnung vorzulegen. Gleichzeitig zeigt das Gespräch, ob alternative Lösungen denkbar sind. Manche Kreditinstitute signalisieren Verhandlungsbereitschaft, vor allem wenn der Verkauf nachvollziehbare persönliche Gründe hat oder eine neue Finanzierung in Aussicht steht. Wer hier offen kommuniziert, verschafft sich Planungssicherheit und kann den Verkauf realistisch kalkulieren.
Was hinter der Vorfälligkeitsentschädigung steckt
Die Vorfälligkeitsentschädigung soll den Zinsverlust der Bank ausgleichen, der entsteht, wenn ein Darlehen früher als vereinbart zurückgezahlt wird. Berechnet wird sie anhand der Restlaufzeit, des aktuellen Zinsniveaus und der noch offenen Darlehenssumme. Je länger die Zinsbindung läuft und je höher der vereinbarte Zinssatz im Vergleich zum Marktzins ist, desto höher fällt in der Regel die Entschädigung aus. Es gibt jedoch Fälle, in denen sie ganz oder teilweise entfällt. Nach Ablauf von zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung des Kredits besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten. Auch formale Fehler im Darlehensvertrag können dazu führen, dass die Bank keinen Anspruch auf die Entschädigung hat. Eine genaue Prüfung lohnt sich daher immer.
Alternativen zur teuren Kreditablösung
Nicht immer ist die sofortige Ablösung des Darlehens die beste Lösung. In manchen Fällen kann der Käufer die bestehende Finanzierung übernehmen, sofern die Bank zustimmt. Das ist besonders attraktiv, wenn der Kredit zu günstigen Konditionen abgeschlossen wurde. Der Verkäufer spart die Vorfälligkeitsentschädigung, und der Käufer profitiert von einem niedrigen Zinssatz. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Verkauf zeitlich so zu planen, dass er mit dem Ende der Zinsbindung oder der Zehnjahresfrist zusammenfällt. Auch Zwischenfinanzierungen oder die Übertragung des Kredits auf eine neue Immobilie können je nach Situation sinnvoll sein. Welche Option passt, hängt von der persönlichen Lebenslage, dem Immobilienmarkt und den Vertragsdetails ab.
Stecken Sie im Kreditvertrag fest und denken über einen Verkauf nach? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und stimmen uns mit Ihrer Bank ab, um die wirtschaftlich beste Lösung zu finden. Melden Sie sich bei uns – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Immobilienverkauf reibungslos gelingt.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
