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BEG 2024: Machen Sie Ihre Immobilie jetzt fit für die Energiewende

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, eine Vielzahl von Gebäuden erfüllt die Standards hierzulande jedoch nicht. Doch es gibt es wieder gute Nachrichten für Eigentümer! Der Staat unterstützt Immobilienbesitzer mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG) bei der energetischen Sanierung. Aber für wen eignet sich die Förderung, wie hoch fällt sie aus und welche Maßnahmen sind förderfähig?

Wer selbst ein Haus oder eine Immobilie besitzt, weiß, dass die energetische Bilanz zunehmend an Bedeutung gewinnt. Bleibt ein Gebäude unsaniert, verliert es langfristig an Wert. Zudem haben Eigentümer mit schlechten Energiebilanzen mit hohen Energie-Kosten zu kämpfen.

Um Hauseigentümern die energetische Sanierung zu erleichtern, wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) weiter reformiert. Seit dem 01. Januar 2024 ist die Reform der BEG nun in Kraft. Sie soll möglichst viele Immobilieneigentümer zu energetischen Sanierungen motivieren. Neu ist seitdem unter anderem, dass ab Januar 2024 Anträge ausschließlich von Eigentümern gestellt werden können, während Mieter nicht mehr dazu berechtigt sind.

Für wen sich die Förderung eignet

Die Förderung greift beispielsweise für den Einbau neuer Heizungsanlagen, der Optimierung bestehender Heizsysteme, Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie den Einsatz fortschrittlicher Anlagentechnik. Die Förderung setzt sich grundlegend aus drei Teilmodulen zusammen, die sich separat um die Bereiche Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen kümmern.

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Auch die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten lassen sich bezuschussen. Bei bestimmten Maßnahmen muss im Rahmen des BEG ein Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzugezogen werden.

Weitere Infos und Verlinkungen

Falls Sie sich als Eigentümer einen ersten Überblick verschaffen möchten, können Sie den Förderwegweiser Energieeffizienz nutzen. Bei der Suche nach einem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Warum eine energetische Sanierung in jedem Fall sinnvoll ist

Da in absehbarer Zeit die Preise für herkömmliche Energieträger wie Öl und Gas weiterhin hoch sein werden oder sogar steigen könnten, ist es eine Sanierung entscheidend, um einem Preisverfall des Eigentums entgegenzuwirken. Zudem sollten sich Eigentümer vor Augen halten, dass neben der Wohnlage einer Immobilie auch die Energiebilanz den Wert einer Immobilie entscheidend beeinflusst.

Finden Sie heraus, wie eine energetische Sanierung den Wert Ihrer Immobilie steigern kann! Lassen Sie sich von uns beraten!

 

 Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © birckoff/Despositphotos.com

 

Checkliste: Energetische Sanierung

Die gestiegenen Energiepreise haben viele Eigentümer veranlasst, über eine energetische Sanierung nachzudenken. Das ist nicht nur gut fürs Klima – langfristig lassen sich so Kosten sparen. Doch was ist alles sinnvoll und wirklich nötig? Und worauf muss bei der Umsetzung geachtet werden. Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei der Orientierung.

  • Ziele der Sanierung bestimmen.
    • Was soll mit der Sanierung erreicht werden?
  • Ausgangslage analysieren.
    • Zustand der Immobilie.
    • Aktueller Energieverbrauch der Immobilie.
  • Experten für Sanierung und Energieberatung beauftragen.
    • Welche Maßnahmen sind wirklich nötig und welche lohnen sich?
    • Wie hoch ist Ihr Budget?
    • Lassen sich Heizung und Warmwasser auf erneuerbare Energien umstellen?
    • Gibt es Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage?
    • In welcher Reihenfolge sollten die Maßnahmen erfolgen?
    • Soll alles gleichzeitig oder Schritt für Schritt umgesetzt werden?
    • Sanierungsplan erstellen lassen.
  • Fördermöglichkeiten prüfen.
    • Welche Förderungen bieten Bund, Länder, Kommunen an? KfW? BAFA?
    • Können Förderungen kombiniert werden?
    • Die angestrebten Sanierungsmaßnahmen von einem Energie-Effizienz-Experten prüfen und sich von ihm eine Bestätigung zur Beantragung der Fördermittel erstellen lassen.
    • Förderungen vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragen.
  • Kredit beantragen.
    • Mehrere Angebote prüfen.
  • Umsetzung Sanierung.
    • Wenn Förderungen bewilligt sind, können Handwerker entsprechend des Sanierungsplans beauftragt werden.
  • Bestätigung einreichen und Förderungen erhalten.
    • Sind alle Arbeiten abgeschlossen, erhalten Sie von Ihrem Energieberater eine Fachunternehmererklärung (Heizungstausch) oder eine Bestätigung nach Durchführung (auch „Technischer Projektnachweis“ genannt). Diese muss beim Fördergeber eingereicht werden, damit nach der Prüfung die beantragten Zuschüsse ausgezahlt und Tilgungszuschüsse gutgeschrieben werden können.
  • Steuerliche Geltendmachung der Sanierungsmaßnahmen.
    • Energie- und Steuerexperten können Sie beraten, welche Sanierungsmaßnahmen abgesetzt werden können.

Sie möchten wissen, wie sich eine energetische Sanierung auf den Wert Ihrer Immobilie auswirkt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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